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Copyright & Urheberrecht
Rechtliches
"Das Urheberrecht ist eine Ausformung des verfassungsrechtlich verankerten Grundrechts auf Eigentum (Art. 1 ZPMRK). Das Urheberrecht regelt den Erwerb, den Schutz und die Verwertung von geistigem Eigentum. Das Bearbeiten urheberrechtlich geschützter Werke im und außerhalb des Unterrichts ist grundsätzlich zulässig, unterliegt jedoch bestimmten Regelungen. Lehrende dürfen, ohne Zustimmung des Urhebers und ohne dass dieser dafür eine Vergütung beanspruchen kann, zu Zwecken des Unterrichts aus geschützten Werken kopieren und die erstellten Ablichtungen unter den Schülern/Studierenden verteilen. Gestattet wird allerdings kein schrankenloses Vervielfältigen und Verteilen, sondern es darf nur in einem durch den Unterricht gerechtfertigten Umfang erfolgen. Zulässig ist es, jedem/jeder Studierenden ein Exemplar der Kopie zu übergeben. Unzulässig ist das Vervielfältigen ganzer Bücher." (Windischbauer Elfriede. Rundschreiben der Rektorin, Nr. 3 - Wintersemester 2012/13)
"Die Befugnis zur Vervielfältigung zum eigenen Schulgebrauch gilt nicht für Werke, die ihrer Beschaffenheit und Bezeichnung nach zum Schul- oder Unterrichtsgebrauch bestimmt sind." (Quelle: § 42 (6) UrhG (Urheberrechtsgesetz)
"Die Befugnis zur Vervielfältigung zum eigenen Schulgebrauch gilt nicht für Werke, die ihrer Beschaffenheit und Bezeichnung nach zum Schul- oder Unterrichtsgebrauch bestimmt sind." (Quelle: § 42 (6) UrhG (Urheberrechtsgesetz)
- Urheberrecht und Unterricht
- Urheberrechte in der Schule – was Lehrende beachten müssen
- Ausprägungen der Urheberrechtsnovelle vom 01.10.2015 auf den Bildungsbereich
- Creative Commons: Informations- und Arbeitsheft für SchülerInnen, Studierende und Lehrende
CC by Barbara Buchegger / Christian Nosko - Urheberrecht auf saferinternet.at
- Copyright Infobroschüre der PV PflichtschullehrerInnen
- Das Urheberrecht in 24 Bits
- respectcopyrights.de
- FAQs zu den Urheberrechten auf saferinternet.at
- 30 FAQs zum Urheberrecht von RA Haller
- Recht in virtuelen Lernumgebungen
- Das Recht am (eigenen) Bild
- FAQ Fotos im Netz
- ...
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"Creative Commons (englisch, "schöpferisches Gemeingut", "Allmende") ist eine gemeinnützige Gesellschaft, die im Internet verschiedene Standard-Lizenzverträge veröffentlicht, mittels derer Autoren an ihren Werken, wie zum Beispiel Texten, Bildern, Musikstücken usw., der Öffentlichkeit Nutzungsrechte einräumen können."
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Creative_Commons
CC ist eine der einfachsten Möglichkeiten, um offiziell an Nutzungsrechte zu kommen. Daher ist es auch das am weitesten verbreitete. Es gibt natürlich auch noch andere Möglichkeiten, um Dateien, Bilder, etc. im Internet unter bestimmten Auflagen zur weiteren Verwendung frei zu geben. Bitte beachten Sie jeweils die besonderen Bestimmungen!
... >>> zu creativecommons.org
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Creative_Commons
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